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In vielen Bereichen können Sie auf Regelwerke zurückgreifen. ABER Vorsicht nicht jede der folgenden genannten Regeln sind ohne besondere Vereinbarung automatisch für Ihr Vertragsverhältnis gültig. Bitte beachten Sie immer den im Regelwerk genannten Anwendungsbereich!

Beispiel: Die DIN EN 81-1 (1999) legt die Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau dauerhaft errichteter neuer elektrischer Aufzüge fest. "LÄRM und SCHWINGUNG werden in dieser Norm nicht behandelt , weil Sie für die sichere Benutzung von Aufzügen nicht von Bedeutung sind."

Zusätzliche Anforderungen können von Betreibern und Nutzern formuliert werden, die in keinem Regelwerk erfasst sind.

BITTE BEACHTEN Sie, dass nur Ihre eigene Gefährdungsbeurteilung und Ihr eigens Risikomangement Ihr Maßstab sein kann.

Bitte denken Sie auch an sich selbst und Ihren Versicherungsschutz.

  • ISO Internationale Normen
  • EN  Europäische Normen
  • Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft
  • BetrSichV Betriebssicherheitsverordnung
  • TRBS Technische Regeln Betriebssicherheit
  • TRA Technische Regeln für Aufzüge
  • VDI-Richtlinien zum Thema "Aufzugstechnik"
  • VDMA Einheitsblätter
  • VDEW-Schriften
  • BG+UVV Vorschriften
  • VdTÜV-Merkblätter
  • Heimgesetz
  • Bauordnung
  • VOB Verdingungsordnung für Bauleistungen
  • HOAI Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
  • Stahlbau Arbeitshilfen
  • AMEV Richtlinien
  • WHG und VAWS Umweltvorschriften
  • Garagenverordnung
  • Anforderungen der Nutzer
  • Anforderungen des Betreibers
  • Bestimmungsgemäßer Betrieb
  • ...usw.

 

Siehe auch:

Bekanntmachung im Bundesanzeiger Nr. 141 vom 22. September 2009, S. 3330

Normen gemäß Aufzugsverordnung - 12. GPSGV -

Verzeichnis 1: Harmonisierter Bereich – Teil 121)

Auf der Grundlage des Artikels 5 Absatz 2 der Richtlinie 95/16/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Juni 1995 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Aufzüge (ABl. EG Nr. L 213 S. 1) wird bekannt gegeben:

Abschnitt 12): Harmonisierte Normen

Die Bundesregierung macht die Fundstellen der für den Bereich „Aufzüge“ harmonisierten Normen bekannt. Diese harmonisierten Normen lösen die Konformitätsvermutung3) aus, wenn sie im Amtsblatt der Europäischen Union4) bekannt gemacht und wenigstens in einem Mitgliedstaat national umgesetzt wurden.

Im Moment bereiten wir die Inhalte für diesen Bereich vor. Um Sie auf gewohntem Niveau informieren zu können, werden wir noch ein wenig Zeit benötigen. Bitte schauen Sie daher bei einem späteren Besuch noch einmal auf dieser Seite vorbei. Vielen Dank für Ihr Interesse!

 
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