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"Aufzugswärter"
 
NOTRUF
 
 


Betriebsvorschriften

Der Betreiber einer Aufzugsanlage sollte die Betriebsvorschriften genau kennen! Wie könnte er sonst ordnungsgemäß und sicher eine überwachungsbedürftige Anlage - eine Aufzugsanlage - betreiben:

Seit 1.1.2003 ist die Betriebssicherheitsverordnung BertSichV gültig und ist u.a. die Betriebsvorschrift für Aufzugsanlagen - auch bestehender Aufzüge!

Kennen Sie Ihre Betreiberpflichten - auch die neu hinzugekommen sind? Bsp.: Prüffristenermittlung - Gefährdungsbeurteilung - Sicherheitstechnische Bewertungen - Aufzugsnotruf!

Aber Vorsicht die alte (bewährten) Anforderungen sind noch gültig. Bis der Ausschuss für Betriebssicherheit seine Aufgaben aufgenommen und Ergebnisse publiziert, wird wohl noch etwas Zeit ins Land gehen!

Schulung und Weiterbildung

Die deutsche Aufzugsbranche kennt keine speziellen Berufsbilder.

Den Begriff "Liftingenieure" prägen wir! Zukünftig werden Ihnen hier kontinuierlich aufzeigen was Sie einen "Liftingenieur" von einem Planer für Aufzugsanlagen unterscheidet.

Überwachungsbedürftige Anlagen - Aufzugsanlagen - brauchen eine ingenieurmäßige Betrachtung mit speziellen Kenntnissen: Aufzüge müssen sich im Betrieb beweisen.Wer will und wem nützen schöne Aufzüge mit hohen Betriebskosten und geringer Verfügbarkeit? 

Das Handwerk ordnet den Aufzug dem Metall- bzw. Feinwerkbereich zu. Viele Aufzugsanlagen werden von "elektrisch ausgebildeten" Monteuren hergestellt.

Fachbetriebe kennt die Europäische Union ohnehin nicht mehr! Aufzüge werden von "Montagebetrieben" in Verkehr gebracht!

Leider ist mit der unglücklichen Wortwahl "Montagebetrieb" den erforderlichen Qualifikationen, die an eine Fachfirma und deren Fachpersonal zu stellen sind kein Gefallen getan.

Es bleibt nun Ihre Aufgabe als Bauherr - aber auch als Betreiber - sich Gedanken über Qualität und Qualifikation zu machen.

Wir leisten unseren Beitrag durch Schulungen und Mitarbeit bei Fachveranstaltungen und Fachvereinigungen.


 
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